AGB

 Anwendung dieser Bedingungen

Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller von uns abgeschlossenen gegenwärtigen und zukünftigen Verträge. Sie schließen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden aus. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten selbst dann nicht als vereinbart, wenn auf sie in Bestellungen oder sonstiger Korrespondenz verwiesen wird, ohne dass es im Einzelfall eines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits bedarf. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen als angenommen. Auf die Anerkennung unseres Eigentumsvorbehalts durch Entgegennahme unserer Ware wird ausdrücklich hingewiesen.

Angebote

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und können, jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Allfällige Abweichungen unserer Auftragsbestätigung von der Bestellung sind bei sonstigem Ausschluss unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Annahme von bindenden Angeboten muss jedenfalls innerhalb von vier Wochen ab Datum des Angebots schriftlich, einlangend bei uns, erfolgen.

Spezifikationen

Es werden nur in unserem Angebot enthaltene Spezifikationen verbindlich, darüber hinausgehende Inhalte von Bestellschreiben aber auch Zeichnungen, Abbildungen, Maße und technische Produktinformationen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Öffentliche und sonstige Äußerungen, insbesondere Angaben in Angeboten, Preislisten, Katalogen, Anzeigen, Werbeunterlagen und Ansichts- oder Auswahlsendungen sind stets freibleibend und unverbindlich und begründen keine Produkteigenschaften.

Lieferung

Liefertermine in unseren Angeboten sind freibleibend. Liefertermine beziehen sich jedenfalls nur auf den Termin der Bereitstellung in unseren Werken. Liefererschwerungen durch von uns nicht zu kontrollierende Umstände, einschließlich etwaiger Lieferverzögerungen auf Seiten unserer Lieferanten, verlängern die Lieferzeit oder berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Aus der gänzlichen oder teilweisen Unmöglichkeit der Lieferung können keine wie immer gearteten Ansprüche gegen uns abgeleitet werden. Eine um höchstens zwei Wochen verspätete Lieferung gilt als rechtzeitig, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Verzögerung der Lieferung ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Verzögerung mehr als zwei Wochen beträgt, der Kunde schriftlich eine Nachfrist von zumindest zwei Wochen gewährt hat und es sich um keine Sonderanfertigungen handelt. Teillieferungen müssen vom Kunden angenommen werden, werden aliquot in Rechnung gestellt und sind ungeachtet allfälliger ausstehender Lieferungen zu bezahlen. Ist Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzunehmen, so hat die Abnahme mangels entgegenstehender schriftlicher Vereinbarung in angemessenen Abständen verteilt über den gesamten Zeitraum stattzufinden.

Erfüllung

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gegenleistungen ist unser jeweiliges Lager bzw. der Sitz der Geschäftsleitung in 1140 Wien. Transport, Versand oder Zustellung erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, auf Risiko und Kosten des Kunden. Versicherungen werden nur über ausdrücklichen Auftrag und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Das Abladen erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Zahlungskonditionen

Die Bezahlung unserer Lieferungen hat, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prompt netto ohne Abzug zu erfolgen. Sämtliche Zahlungen sind in Euro abzugs- und spesenfrei für uns zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird der aushaftende Betrag mit banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 1 % pro Monat verzinst. Für von uns durchgeführte Mahnungen können Spesen von Euro 4,-- je Mahnung verrechnet werden. Sollten wir einen Rechtsanwalt mit der Eintreibung einer Forderung beauftragen, so ist der Kunde verpflichtet, uns dessen Kosten nach den autonomen Honorarrichtlinien zu ersetzen. Wechsel werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung zahlungshalber angenommen. Auch Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, die Übergabe von Wechsel oder Scheck gilt sohin nicht als Zahlung. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Käufer zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital (unbesicherte Kapitalanteile vor besicherten, älter Kapitalanteile vor jüngeren) angerechnet. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch die noch nicht fälligen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines diesbezüglichen Antrags mangels kostendeckenden Vermögens berechtigt, von sämtlichen noch nicht erfüllten Rechtsgeschäften zurückzutreten. Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, auch noch nicht fällige Zahlungen sofort fällig zu stellen und für künftige Lieferungen, auch Teillieferungen, Vorauszahlung zu verlangen. Gutschriften werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart nur im Wege der Verrechnung mit weiteren Lieferungen erstattet und wir sind somit nicht verpflichtet, erteilte Gutschriftbeträge auszuzahlen.

Aufrechnung und Abtretung

Mit Gegenforderungen gegen unsere Forderungen kann nur aufgerechnet werden, wenn diese Gegenforderungen gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.

Preis

Die in unseren Preislisten angeführten Preise sind unverbindlich. Die Rechnungen werden nach dem am Tag der Auslieferung aus dem Liefer-/Lagerwerk gültigen Preisen ausgestellt. Sofern sich wesentliche Faktoren der Preiskalkulation, wie Personal-, Material-, Energie-, Fracht oder Kreditkosten, Steuern, Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben usw. ändern, sind wir grundsätzlich berechtigt, auch verbindlich vereinbarte Preise nach Maßgabe der zusätzlichen Belastung zu erhöhen. Jeder Verknappung oder Rationalisierung von Energie und Rohstoffen, welche die Produktion und/oder den Transport beeinträchtigen, sind als force majeure anzusehen. Zur Erhöhung sind wir insbesondere auch dann berechtigt, wenn sich das Verhältnis der Kontaktvaluta zu EURO gemäß dem Devisenkurs (Ware) der Wiener Börse um mehr als 5% ändert. Mindestauftragswert sind EUR 250,-. Bei einem Einkaufswert von weniger als EUR 250,- wird ein Frachtkostenanteil von EUR 25,- je Lieferung verrechnet. Bei Paketversand berechnen wir je nach Gesamtgewicht des Pakets. Andere Liefermöglichkeiten nach Vereinbarung

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt. Die Ware ist vom Käufer sorgfältig aufzubewahren. Wir können verlangen, dass der Käufer die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen alle Transport- und Lagerrisken, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, in angemessener Höhe versichert. Zur Sicherstellung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gelten die dem Käufer aus dem Versicherungsvertrag zustehenden Ansprüche als zum Zeitpunkt ihrer Entstehung an uns abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeitigen Widerruf durch uns einzuziehen. Der Käufer ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekanntzugeben. Von einer Pfändung oder einer anderen Inanspruchnahme der Ware durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefs benachrichtigen.
Bei frühzeitiger Vertragsauflösung, Nichteinhaltung der Verpflichtung zum Kauf der unter Punkt „Preis“ genannten Mindestabnahme bzw. in der Bestellung festgelegten Menge von Hygiene-Produkten, beschädigter sowie abhanden gekommener Leihgeräte verpflichtet sich der Kunde, umgehend Schadenersatz zu bezahlen, und zwar für die Dosier Pumpen in Höhe von € 170,– pro Gerät, Mischanlage €327,– Wandpumpe €83 je Gerät, für Tork Einzelblattspender € 69, Tork Interfoldspender €70, Tork H1 Spender in Höhe von € 275,- Tork Sensor H1 Spender € 375,–je Gerät, für Tork H3 Spender in Höhe von € 65,- je Gerät, für Tork Compact – Jumbo- WC Spender in Höhe von € 55,- je Gerät, für Tork Twinrollen Spender in Höhe von € 47,- je Gerät, für Tork Putzrollen Spender in Höhe von € 95,- je Gerät, für Tork Seifenspender+ Desinfekt Spender in Höhe von € 53,- Schülke Seifen-Desinfektion- Spender €65,-,je Gerät und für Montagekosten in Höhe von € 14,- je Gerät + Arbeitszeit. In all diesen Fällen erlöschen alle aus diesem Vertrag bestehenden Pflichten der ALPHACHEMIE KG.

Gewährleistung und Schadenersatz

Für Mängel der Ware einschließlich des Fehlens ausdrücklich vereinbarter Eigenschaften leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr: Maßgebend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers. Mängelrügen des Käufers müssen unverzüglich nach Eingang der Ware an dem Bestimmungsort schriftlich eingeschrieben bei uns eingehen, berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung (Schwund), auf Schäden aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (Lagerung) usw. Handelsübliche oder innerhalb der üblichen technischen Toleranz liegende Abweichungen, insbesondere der Qualität, Farbe, Größe oder des Gewichtes sowie Mängel, die im Wesen des verwendeten Materials und Verfahrenstechnik begründet sind, berechtigen zu keinen Gewährleistungsansprüchen. Bei sonstigem Ausschluss sind offene Mängel sofort, geheime Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jedenfalls aber vor Bearbeitung/Verarbeitung mittels eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung zurückgeschickt werden. Bei Qualitätsmängeln ist ein Muster beizuschließen. Qualitätsmängel sind durch amtlich bestätigte Zertifikate nachzuweisen. Gewährleistungsansprüche können nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatz der beanstandeten Ware, Kaufpreisminderung oder Stornierung des Vertrages erfüllt werden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei auf Bestellung angefertigten Waren ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Für fremde Erzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten zustehen. Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder leicht fahrlässig verursachten Schaden sowie Ansprüche aus Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. Mängelansprüche verjähren sechs Monate nach Eingang der Ware an dem Bestimmungsort. Weitere Ansprüche sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn oder Ersatz solcher Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsgeschäfte mit uns unterliegen österreichischem Recht (österreichisches Binnenrecht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts). Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Wien. Wir sind berechtigt, Klagen gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtstand des Kunden anzubringen.

Allgemeines

Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen aus welchem Grunde auch immer unwirksam sein oder werden, so wird hievon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt anstatt der unwirksamen Regelung eine Branchenübliche. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns hierunter zustehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.